Aktuell hat hier ein Betroffener eine Zahlungssaufforderung der Rechtsanwälte Haas & Kollegen aus Baden Baden zur Prüfung vorgelegt. Die Rechtsanwälte Haas & Kollegen schreiben im Auftrag der OVC Online Video Communications GmbH. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich eine kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaft auf dem Portal kissnofrog. Das Portal bietet die Möglichkeit zum Chatten, Flirten und Verlieben. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kontaktportals finden sich verschiedene Informationen über Dauer, Kündigungsfristen und Kosten der möglichen Mitgliedschaften. Üblicherweise melden sich Nutzer auf dem Portal an, um sich allgemein zu informieren und das Portal zu testen. Hierzu bietet das Portal auch eine kostenlose Anmeldung an. Bestimmte Funktionen können jedoch nur nach einer kostenpflichtigen Registrierung genutzt werden. In der Folgezeit erhalten die Betroffenen sodann eine Rechnung über die Mitgliedschaft
Wichtiger Hinweis:
Nach hier vertretener Ansicht sollte zunächst geprüft werden, ob ein wirksamer Mitgliedsvertrag zustande gekommen ist und/oder ob Rechtsmittel gegen einen solchen Vertrag erhoben werden können. Verbraucher stehen diesbezüglich eine Reihe von Rechtsmittel zur Verfügung. Wer also ebenfalls ein solches Forderungsschreiben erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer und kostenpflichtiger Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann oder ob auf andere Weise eine Vertragsaufhebung möglich ist.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Sofern in der Angelegenheit bereits ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, kann hier nicht weitergeholfen werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge kann ich Ihnen ansonsten schnell und kompetent weiterhelfen.
Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.
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